Initiative zur Früherkennung von Sehstörungen bei Kindern
Liebe Eltern,
etwa 80 % all unserer Informationen werden über die Augen aufgenommen. Daran können Sie ermessen, wie wichtig die Sehleistung und die Entwicklung des Sehvermögens für Ihr Kind ist. Diese läuft leider nicht immer normal ab, sondern kann teilweise gestört sein. Durch genaues Beobachten Ihrer Kinder können Sie dazu beitragen, daß Sehstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden, weil dann die Behandlung die besten Erfolge bringt. Sprechen Sie bei den unten aufgeführten Besonderheiten mit Ihrem Kinderarzt.
Kinder sollen zu einer augenärztlich-orthoptischen Untersuchung ...
- sofort
bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern,
Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei
Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, welche die Pupille verdecken,
oder
falls Sie sich einer Sache nicht sicher sind.
- mit 6 bis 12 Monaten
bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (optische Brechungsfehler)
und/oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Frühgeburten,
Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder
stark Fehlsichtigen (besonders Übersichtigen), sowie bei Kindern aus Familien mit
bekannten erblichen Augenerkrankungen.
- mit 30 bis 42 Monaten
alle übrigen, auch unverdächtigen Kinder zur frühzeitigen Entdeckung eines
kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern.
Merke: Besonders einseitige Fehler werden oft zu spät erkannt.
Nach der Entwicklung eines normalen beidäugigen Sehens kann in den Folgejahren
noch ein gut behandelbares plötzliches Innenschielen (normosensorisches Spätschielen) auftreten.
Eine Überweisung in eine Augenarztpraxis, in der auch schon kleine Kinder augenärztlich, orthoptisch untersucht werden, kann Klarheit über die Erkennung und Behandlung von Augen und Sehfehlern bringen.
Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin
Deutschlands e.V. (BVKJD)
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)