Gutes Sehen ist ein wesentliches Ziel zur Sicherung der Lebensqualität.
Gerade medizinische Eingriffe, die irreversibel sind, sollten vor der Durchführung sorgfältig bedacht und überlegt werden. Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein, sich eine zweite Expertenmeinung einzuholen.
Eine zweite Expertenmeinung hat nichts mit Mißtrauen gegenüber dem ersten Arzt zu tun. Sie soll dazu dienen, Sie bei der Auswahl der für Sie am besten geeigneten Therapie zu unterstützen und somit ihre eigene Entscheidungskompetenz, Verantwortlichkeit und Mündigkeit zu stärken.
Sollte die Zweit- mit der Erstmeinung übereinstimmen, erhöht das Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen. Falls dies nicht so ist, kann in Ruhe erneut überlegt werden .
Um Sie als Patient zu stärken, biete ich Ihnen als Facharzt für Augenheilkunde und Spezialist der Katarakt- und Laserchirurgie meine Zweitmeinung an. Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihre Augen und werde erst zufrieden sein, wenn Sie sich rundherum aufgeklärt, informiert und verstanden fühlen. Das Recht auf eine Zweitmeinung ist übrigens in der deutschen Charta der Patientenrechte juristisch festgelegt und sichert damit das Recht eines jeden Patienten auf seine Gesundheit.
Selbstverständlich können Sie sich auch nach Erstuntersuchung bei mir anderswo eine Zweitmeinung einholen.